Deutschland ist ein Land, das zunehmend für seine vorteilhafte steuerliche Behandlung privater Kryptowährungsinvestitionen bekannt ist – langfristig gehaltene Krypto-Bestände sind steuerfrei.
Dieser deutsche Krypto-Steuerguide konzentriert sich auf die konkreten Vorgaben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), damit du als Steuerzahler in Deutschland genau weißt, welche Art von Krypto-Aktivität in deinem Land steuerpflichtig ist und welche nicht.
Kryptosteuer in Deutschland
In Deutschland werden Kryptowährungen als „Privatvermögen“ eingestuft. Nach deutschem Steuerrecht unterliegt Privatvermögen bei einem sogenannten „privaten Veräußerungsgeschäft“ der Einkommensteuer und nicht der Kapitalertragsteuer. Private Veräußerungsgeschäfte sind in Deutschland zudem nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Außerdem gibt es eine Freigrenze von bis zu 1.000 EUR Gewinn innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung des Privatvermögens. Das bedeutet: Selbst wenn du deine Kryptowährung in weniger als einem Jahr verkaufst, zahlst du keine Steuern darauf, sofern der Gewinn 1.000 EUR nicht übersteigt. Für Krypto-Aktivitäten wie Staking, Mining und Lending gelten leicht abweichende Regeln, die wir in diesem Guide noch genauer beleuchten.
Wichtig! Diese Freigrenze beträgt seit dem Steuerjahr 2024 1.000 EUR (zuvor 600 EUR) und gilt unverändert für 2025 und 2026.
Deutsche Einkommensteuersätze für das Steuerjahr 2025
Da Kryptowährungen in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen, schauen wir uns die aktuellen Einkommensteuersätze nach deutscher Regelung an.
Der Steuersatz, in den du fällst, hängt von deinem Gesamteinkommen im Steuerjahr sowie von deinem Familienstand ab (alleinstehend oder verheiratet).
Ein Beispiel: Wenn du als alleinstehende Person in Deutschland 55.000 EUR pro Jahr aus deinem regulären Job verdienst und zusätzlich 10.000 EUR Gewinn aus deinem Krypto-Trading erzielst, fällst du in den Steuersatz von 14–42 %, da dein Gesamtjahreseinkommen 65.000 EUR betragen würde.
Gewinne unter 1.000 EUR
In Deutschland gilt Krypto als „Privatvermögen“. Gemäß § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind kumulierte Gewinne aus Privatvermögen steuerfrei, solange sie insgesamt unter 1.000 EUR liegen.
Das bedeutet: Wenn du Krypto-Vermögenswerte innerhalb eines Jahres nach ihrer Anschaffung verkaufst, kann Einkommensteuer anfallen. Liegen deine Gesamtgewinne aus diesen Krypto-Veräußerungen jedoch unter 1.000 EUR pro Jahr, bleiben sie steuerfrei.
Diese Freigrenze gilt seit dem Steuerjahr 2024 in Höhe von 1.000 EUR pro Jahr (zuvor 600 EUR).
Kurzfristige und langfristige Trades
Beim deutschen Steuerrecht ist der Zeitfaktor von größter Bedeutung. Privatvermögen, das weniger als ein Jahr gehalten wird, wird völlig anders behandelt als Privatvermögen, das länger als ein Jahr gehalten wird.
Zu den kurzfristigen Trades: Wenn dein Gesamtgewinn aus Kryptoverkäufen über 1.000 EUR liegt und du die Vermögenswerte, die diese Gewinne erzielt haben, weniger als ein Jahr gehalten hast, werden deine Gewinne als Einkommen besteuert (gemäß der Einkommensteuertabelle im vorherigen Abschnitt). Das umfasst sowohl den Verkauf von Krypto gegen Fiat-Währung ALS AUCH den Tausch von Krypto gegen Krypto.
Beispiel: Lea kauft im Januar 2020 0,5 ETH für 1.000 EUR. Im Juli 2020 verkauft sie sie mit Gewinn für 1.200 EUR. Obwohl sie innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung verkauft hat, fällt der Gewinn von 200 EUR unter die Freigrenze von 1.000 EUR, sodass Lea darauf keine Steuern zahlt. Zu den langfristigen Trades: Privatvermögen – einschließlich Krypto –, das als Privatperson in Deutschland länger als ein Jahr gehalten wird, löst keine Steuerpflicht aus. Einfach gesagt: Halte deine Krypto länger als ein Jahr, bevor du Gewinne realisierst, dann sind diese Gewinne in Deutschland steuerfrei!
Beispiel: Lea beschließt, im Januar 2021 weitere ETH zu kaufen, und erwirbt 5 ETH für 12.000 EUR. Sie hält sie bis März 2022 und verkauft sie dann für 14.000 EUR. Sie hat einen Gewinn von 2.000 EUR erzielt, aber weil sie das Privatvermögen (ETH) länger als ein Jahr gehalten hat, sind alle erzielten Gewinne steuerfrei.
Welche Krypto-Aktivitäten sind in Deutschland steuerpflichtig?
- Krypto, das im selben 12-Monats-Zeitraum nach der Anschaffung verkauft wird und deine Gesamtgewinne für diesen Zeitraum auf mehr als 1.000 EUR ansteigen lässt.
- Staking-Erträge
- Mining-Erträge
- Zinsen oder Ähnliches aus der Nutzung eines DeFi-Protokolls, etwa einer Lending-Plattform
Welche Krypto-Aktivitäten sind in Deutschland nicht steuerpflichtig?
- Gewinne aus dem Verkauf von Krypto, das du länger als ein Jahr gehalten hast
- Gewinne aus dem Verkauf von Krypto im selben 12-Monats-Zeitraum nach der Anschaffung, wenn der Gewinn unter 1.000 EUR liegt
DeFi: Lending und Zinsen
Die deutschen Steuerbehörden haben klargestellt, dass DeFi-Lending-Protokolle und alle daraus erzielten Zinsen gemäß § 22 Nummer 3 EStG steuerpflichtig sind. Sinngemäß gilt: Die Erzielung von Einkünften aus der zeitweisen Überlassung beruht auf einer Leistung des Steuerpflichtigen. Für die Nutzungsüberlassung erhaltene Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token gelten als angeschafft und sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung zu bewerten.
Krypto gegen Fiat tauschen
Wie bereits in diesem Guide erwähnt, wird der Verkauf von Privatvermögen wie Kryptowährungen in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft behandelt. Das bedeutet: Wenn du deine Krypto innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung gegen Fiat-Währung verkaufst und der Gewinn über 1.000 EUR liegt, unterliegen deine Gewinne der Einkommensteuer. Verkaufst du deine Krypto erst mehr als ein Jahr nach der Anschaffung gegen Fiat, sind deine Gewinne steuerfrei.
Beispiel: Gunther kauft im Januar 2021 1 BTC im Wert von 25.000 EUR. Er verkauft seinen 1 BTC im April 2022 für 29.500 EUR. In diesem Fall hat Gunther einen Gewinn von 4.500 EUR erzielt, wird aber nicht besteuert, da der Verkauf mehr als ein Jahr nach dem Kauf des 1 BTC erfolgte.
Krypto-zu-Krypto-Tausch
In Deutschland gelten Krypto-zu-Krypto-Tauschvorgänge als private Veräußerungsgeschäfte – ein Privatvermögen wird gegen ein anderes getauscht. Das bedeutet, die Transaktion ist steuerpflichtig, wenn durch den Tausch ein Gewinn entsteht, dieser Gewinn 1.000 EUR übersteigt und der Tausch innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des ersten Krypto-Vermögenswerts erfolgt.
Beispiel: Lea beschließt, 1 BTC gegen 10 ETH zu tauschen, bei einem exakt gleichen Wert von 30.000 EUR. Durch den Tausch ist kein Gewinn entstanden, weshalb dieser konkrete Tausch nicht steuerpflichtig ist.
Krypto als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen
In Deutschland wird die Nutzung von Krypto als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen genauso behandelt wie Krypto-zu-Krypto-Transaktionen, wie im vorherigen Abschnitt erläutert.
Beispiel: Gunther kauft im Februar 2021 0,5 BTC für 15.000 EUR und nutzt diese 0,5 BTC dann im Oktober 2021, um ein neues Auto zu kaufen. Im Oktober 2021 war der Wert seiner 0,5 BTC auf 20.000 EUR gestiegen, sodass er auf den Gewinn von 5.000 EUR besteuert wird. Hätte Gunther bis nach Februar 2022 gewartet, um mit seinen 0,5 BTC ein neues Auto zu kaufen, würde er nicht besteuert, da die einjährige Steuerfrist dann abgelaufen wäre.
Staking-Erträge
Wenn du als deutscher Steuerzahler Staking-Erträge erhältst, unterliegen diese in der Regel gemäß § 22 Nummer 3 EStG der deutschen Einkommensteuer. Derzeit musst du die Staking-Erträge als Einkommen auf Basis ihres Werts zum Zeitpunkt des Zuflusses erfassen. In diesem Fall wird die einjährige Frist seit Anschaffung der Vermögenswerte und die daraus folgende Steuerfreiheit erneut relevant. Wir empfehlen dir, mit deinem örtlichen Steuerberater zu sprechen, um herauszufinden, was für deine persönliche Situation am besten ist.
Mining-Erträge
Ähnlich wie Staking-Erträge unterliegen Mining-Erträge in Deutschland grundsätzlich der Einkommensteuer. Derzeit umfasst dies die Block-Rewards und alle erhaltenen Gebühren. Aktuell musst du die Mining-Erträge als Einkommen auf Basis ihres Werts zum Zeitpunkt des Zuflusses erfassen. Auch hier wird die einjährige Frist seit Anschaffung der Vermögenswerte und die daraus folgende Steuerfreiheit wieder relevant. Wir empfehlen dir, mit deinem örtlichen Steuerberater zu sprechen, um herauszufinden, was für deine persönliche Situation am besten ist.
Airdrops
In der Krypto-Welt kannst du Airdrops erhalten – eine bestimmte Menge an Token, die einem Nutzer ohne Gegenleistung oder Kauf zugeteilt wird. Die deutschen Steuerbehörden betrachten Airdrops, bei denen die Teilnehmer diese Vermögenswerte zufällig und ohne eigenes Zutun erhalten, als vergleichbar mit einem Lotteriegewinn, da keine Anschaffungstransaktion vorliegt. Wenn es keine Anschaffungstransaktion gibt, kann es auch keine anschließende Veräußerungstransaktion geben. Das bedeutet, dass zufällige Airdrops in Deutschland steuerfrei sind. Gemäß den aktuellen Vorgaben des BMF werden Airdrops, bei denen die Teilnehmer aktiv Informationen oder Leistungen erbringen, um den Airdrop zu erhalten, als sonstige Einkünfte behandelt.
Beispiel 1: Lea hat Anfang 2021 die ENS-Domain leaiscool.eth registriert. Beim ENS-Airdrop erhielt sie 1.000 ENS, ohne etwas Bestimmtes tun zu müssen. Nach den Vorgaben der deutschen Steuerbehörden sind etwaige Gewinne steuerfrei, wenn Lea ihre 1.000 ENS verkauft.
Beispiel 2: Lea erfuhr, dass ihr Lieblings-Token-Projekt einen Airdrop durchführt und dass Nutzer einen Teil davon erhalten können, indem sie 3 einfache Aufgaben im Protokoll erledigen. Lea erledigt die 3 Aufgaben und erhält daraufhin 10.000 FUN-Token. Da sie eine Leistung erbracht hat, können diese Token vom BMF als sonstige Einkünfte behandelt werden. Lea sollte sich dazu von ihrem örtlichen Steuerexperten beraten lassen.
NFTs
Auch wenn es von den deutschen Steuerbehörden keine spezifischen Vorgaben zu NFT-Token gibt, kann man bei NFTs als Krypto-Vermögenswerten davon ausgehen, dass für sie dieselbe Einkommensteuer wie für andere Krypto-Vermögenswerte in der Region anfällt. Das bedeutet: Wenn du als deutscher Steuerzahler ein NFT kaufst und es anschließend mit Gewinn veräußerst, zahlst du Steuern abhängig davon, wie lange du das NFT gehalten hast und/oder wie hoch dein Gewinn war.
Beispiel: Gunther kauft im Februar 2020 einen Cryptopunk für 1 ETH im Wert von 200 EUR. Er verkauft seinen Cryptopunk im April 2022 für 100 ETH im Wert von 300.000 EUR. Gunther hat seinen Cryptopunk länger als ein Jahr gehalten, weshalb der erzielte Gewinn von 299.800 EUR steuerfrei ist.
Krypto als Gehalt
Wenn du Krypto als Teil deines Gehalts von deinem Arbeitgeber erhältst, wird es zum Zeitpunkt des Zuflusses als Einkommen besteuert. Du würdest es als Teil deines regulären Einkommens in deiner jährlichen Steuererklärung angeben.
Bis wann muss ich meine Kryptosteuer als deutscher Staatsbürger einreichen?
In Deutschland läuft das Steuerjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, wobei individuelle Steuererklärungen bis zum 31. Juli fällig sind – fällt dieses Datum auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Für das Steuerjahr 2025 musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli 2026 einreichen.
Bewertungsmethoden
Die deutschen Steuerbehörden empfehlen, zur Ermittlung deiner Kryptosteuer die First-in-First-out-Methode (FIFO) anzuwenden. First in First out bedeutet, dass deine späteren Gewinne auf Basis der zuerst gekauften Krypto-Vermögenswerte berechnet werden – diese gelten als zuerst verkauft. Nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 erfolgt die Anwendung dieser Verbrauchsfolge walletbezogen, also getrennt für jede einzelne Wallet.
Wie Summ dir helfen kann
Bei Summ (ehemals Crypto Tax Calculator) wissen wir, dass ein muttersprachliches Erlebnis das beste Erlebnis ist. Deshalb haben wir unsere gesamte Plattform ins Deutsche übersetzt, sodass du als deutscher Nutzer zwischen der englischen und der deutschen Version der Summ-App wechseln kannst.
Außerdem haben wir es dir leicht gemacht, all deine Krypto-Aktivitäten an einem Ort zu importieren. Über unsere Integrationen kannst du deine öffentliche Wallet-Adresse, einen API-Schlüssel und/oder eine CSV-Datei nutzen, um deinen Krypto-Transaktionsverlauf in die Plattform zu importieren. Sobald du dies für all deine relevanten Datenquellen getan hast, kategorisiert unser Algorithmus die meisten deiner Transaktionen automatisch gemäß den BZSt-Vorgaben. Falls noch offene Transaktionen abzustimmen sind, kannst du aus unserer Reihe von Transaktionskategorien wählen. Sobald all deine Transaktionen abgestimmt sind, kannst du für jedes beliebige Steuerjahr einen Steuerbericht gemäß den BZSt-Vorgaben erstellen.
Und das ist noch nicht alles! Wir wenden automatisch das First-in-First-out-Verfahren auf deine Transaktionen an, sobald du dich als deutscher Nutzer registrierst, damit du sicher sein kannst, dass dein endgültiger Bericht den BZSt-Vorgaben entspricht. Die Plattform rechnet außerdem jede deiner Krypto-Transaktionen automatisch in EUR um, sodass du stets einen Fiat-basierten Überblick über deine Portfolio-Position hast.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung dar. Es wurde ohne Rücksicht auf Ihre Ziele, Ihre finanzielle Situation oder Ihre Bedürfnisse erstellt. Bevor Sie aufgrund dieser Informationen handeln, sollten Sie die Angemessenheit der Informationen im Hinblick auf Ihre eigenen Ziele, Ihre finanzielle Situation und Ihre Bedürfnisse prüfen und professionellen Rat einholen. Summ (ehemals Crypto Tax Calculator) lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantien, Zusicherungen und Gewährleistungen ab und haftet nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art (einschließlich menschlicher Fehler oder Computerfehler, fahrlässiger oder sonstiger Art oder zufälliger Verluste oder Folgeschäden), die sich aus oder in ergeben Verbindung mit, jegliche Nutzung oder Vertrauen auf die Informationen oder Ratschläge auf dieser Website. Der Benutzer muss die alleinige Verantwortung für die Verwendung des Materials auf dieser Website übernehmen, unabhängig vom Zweck, für den diese Verwendung oder Ergebnisse verwendet werden. Die Informationen auf dieser Website sind kein Ersatz für eine fachkundige Beratung.


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