Die 1-Jahres-Frist: So verkaufst du Krypto in Deutschland steuerfrei
In Deutschland sind private Krypto-Gewinne nach einer bestimmten Haltedauer steuerfrei. Grundlage dafür ist die sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr, die im Einkommensteuergesetz geregelt ist. Dieser Artikel erklärt, wie sie funktioniert und welche Grenzen dabei gelten.
Wie die 1-Jahres-Frist funktioniert
Kryptowährungen gelten steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 EStG. Werden Coins verkauft, getauscht oder als Zahlungsmittel verwendet, die länger als ein Jahr gehalten wurden, ist der Gewinn vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Ob 500 Euro oder 500.000 Euro Gewinn: Nach Ablauf der zwölf Monate fällt keine Einkommensteuer an.
Maßgeblich ist das Anschaffungsdatum jeder einzelnen Tranche. Die Frist beginnt am Tag nach dem Kauf und läuft taggenau. Für die Reihenfolge wird in der Regel das FIFO-Prinzip (First in, first out) angewendet: Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft.
Was passiert innerhalb des ersten Jahres?
Bei einem Verkauf innerhalb von zwölf Monaten ist der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Es gibt jedoch eine Freigrenze:
| Situation | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Haltedauer über 1 Jahr | Komplett steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Gewinns |
| Haltedauer unter 1 Jahr, Gewinn bis 999,99 € | Steuerfrei (Freigrenze) |
| Haltedauer unter 1 Jahr, Gewinn ab 1.000 € | Voll steuerpflichtig zum persönlichen Steuersatz |
Wichtig: Die 1.000-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 1.000 Euro. Die Freigrenze gilt seit dem Steuerjahr 2024 (bis 2023 lag sie bei 600 Euro) und umfasst alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres.
Staking und Lending
Bei Coins, die für Staking oder Lending eingesetzt werden, gelten zusätzliche Regeln. Die Einkünfte aus diesen Aktivitäten zählen zu den sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 3 EStG) und sind bis zu einer Freigrenze von 256 Euro pro Jahr steuerfrei; darüber hinaus sind sie steuerpflichtig. Die eingesetzten Coins selbst unterliegen weiterhin der einjährigen Haltefrist. Das Bundesfinanzministerium hat 2022 klargestellt und 2025 bestätigt, dass sich die Frist durch Staking oder Lending nicht auf zehn Jahre verlängert.
Gut zu wissen
- Grundlage jeder Berechnung ist eine vollständige Dokumentation jedes Kaufs mit Datum, Menge und Anschaffungskosten.
- Für die Haltefrist kommt es auf die einzelnen Tranchen an, die die Jahresgrenze zu unterschiedlichen Zeitpunkten überschreiten.
- Auch ein Tausch von Krypto zu Krypto (z. B. BTC in ETH) gilt als Veräußerung und lässt für die erhaltene Währung eine neue Haltefrist beginnen.
Häufige Fragen
Zählt der Tausch in einen Stablecoin als Verkauf? Ja. Jeder Tausch von einer Kryptowährung in eine andere, auch in Stablecoins, gilt als Veräußerung und löst die steuerliche Prüfung aus.
Müssen steuerfreie Gewinne angegeben werden? Gewinne, die nach Ablauf der einjährigen Haltefrist steuerfrei sind, müssen in der Regel nicht in der Anlage SO angegeben werden. Eine vollständige Dokumentation ist dennoch sinnvoll.
Den Überblick über Haltefristen und die FIFO-Reihenfolge über mehrere Börsen und Wallets hinweg manuell zu behalten, ist aufwendig und fehleranfällig. Summ importiert deine Transaktionen automatisch, berechnet die Haltefristen taggenau und erstellt einen finanzamtkonformen Steuerbericht.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für deine individuelle Situation wende dich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
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