Wenn Sie 2025 Kryptowährungen verkauft, getauscht oder Einkünfte daraus erzielt haben und in Deutschland leben, ist Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 fällig, sofern Sie selbst einreichen. Die meisten deutschen Krypto-Anlegerinnen und -Anleger nutzen dafür ELSTER, das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung. Dieser Guide zeigt, welche Formulare Sie brauchen, was wohin gehört und wie Sie die richtigen Zahlen ermitteln.
Müssen Sie Ihre Krypto-Gewinne versteuern?
Kryptowährungen im Privatvermögen werden in Deutschland nach § 23 EStG als private Veräußerungsgeschäfte besteuert. Die Grundlagen:
- Innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf verkauft? Ihr Gewinn ist mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig.
- Länger als 12 Monate gehalten? Ihr Gewinn ist komplett steuerfrei.
- Die 1.000-Euro-Freigrenze: Bleiben Ihre gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 €, sind sie steuerfrei. Erreichen oder überschreiten sie 1.000 €, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
- Einkünfte aus Staking, Lending und Ähnlichem werden separat nach § 22 Nr. 3 EStG besteuert, mit einer eigenen Freigrenze von 256 €.
Deutschland verlangt für die Berechnung von Krypto-Gewinnen die FIFO-Methode (First-In-First-Out), gemäß dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022. Methoden wie HIFO sind für deutsche Steuererklärungen nicht zulässig.
Was Sie vor dem Start brauchen
- Ein ELSTER-Konto. Registrieren Sie sich frühzeitig auf elster.de. Ihr Aktivierungscode kommt per Post und kann bis zu zwei Wochen dauern.
- Ihre vollständige Transaktionshistorie, über alle Börsen und Wallets hinweg, nicht nur die, von der Sie ausgezahlt haben.
- Ihre nach FIFO berechneten Gewinne. Summ importiert Ihre gesamte Historie, wendet FIFO automatisch an und erstellt einen deutschen Anlage-SO-Bericht mit genau den Zahlen, die Sie brauchen.
Welche ELSTER-Formulare brauchen Sie?
| Aktivität | Formular |
|---|---|
| Kauf und Verkauf von Kryptowährungen (private Veräußerungsgewinne) | Anlage SO |
| Staking, Lending, sonstige Einkünfte | Anlage SO (Abschnitt Leistungen) |
| Futures und Derivate (§ 20 EStG) | Anlage KAP |
Eine ausführliche Übersicht, was in welche Zeile gehört, finden Sie in unserem Anlage-SO-Leitfaden.
Schritt für Schritt einreichen
- Melden Sie sich bei Mein ELSTER an und starten Sie eine neue Einkommensteuererklärung für 2025.
- Fügen Sie die Anlage SO zu Ihrer Erklärung hinzu.
- Übertragen Sie die Zahlen aus Ihrem Summ-Bericht: Anschaffungsdaten und -kosten, Veräußerungsdaten und Erlöse sowie Ihren Gesamtgewinn oder -verlust. Der Anlage-SO-Bericht von Summ ist so aufgebaut, wie das Formular es abfragt.
- Tragen Sie Einkünfte aus Staking oder Lending im Abschnitt Leistungen der Anlage SO ein, wenn sie 256 € überschritten haben.
- Prüfen und absenden. Sie müssen Ihren vollständigen Transaktionsbericht in der Regel nicht beifügen. Bewahren Sie ihn auf; falls Ihr Finanzamt Nachweise anfordert, können Sie sie über die Nachrichtenfunktion von ELSTER nachreichen.
Tipp: Wenn Sie lieber mit einer Steuersoftware arbeiten, statt die Formulare direkt auszufüllen, lesen Sie unseren Guide zu Krypto-Steuern mit WISO Steuer.
Fristen und Verspätungszuschläge
- Selbst einreichen: 31. Juli 2026 für das Steuerjahr 2025.
- Mit Steuerberater: Die Frist verlängert sich bis zum 30. April 2027.
- Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 € pro Monat.
Wie unterstützt Summ Sie bei der ELSTER-Abgabe?
Die deutschen Steuerberichte von Summ sind vollständig ELSTER-kompatibel und enthalten die Anlage SO. Verbinden Sie Ihre Börsen und Wallets, und Summ wendet FIFO gemäß dem BMF-Schreiben an, trennt steuerpflichtige und steuerfreie Veräußerungen und liefert Ihnen genau die Zahlen für das Formular. Kommt später eine Rückfrage vom Finanzamt, dient Ihr vollständiger Bericht als Nachweis.
Häufige Fragen
Wie behandelt Summ Einkünfte aus Wallets wie Phantom oder DeFi-Aktivitäten wie Solana-Staking?
Summ erfasst Wallet- und DeFi-Einkünfte zusammen mit Ihren Börsenaktivitäten. Staking-Rewards und ähnliche Einkünfte werden nach § 22 Nr. 3 EStG kategorisiert und separat von Ihren privaten Veräußerungsgewinnen ausgewiesen, bereit für den Abschnitt Leistungen der Anlage SO.
Was ist, wenn ich Verluste gemacht habe?
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres verrechnet, ein Jahr zurückgetragen oder vorgetragen werden. Wer ein Verlustjahr erklärt, sichert sich diese Verluste für die Zukunft.
Muss ich Kryptowährungen angeben, die ich nur gehalten habe?
Das bloße Halten von Kryptowährungen ist kein steuerpflichtiges Ereignis. Steuern entstehen erst, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten veräußern oder Einkünfte daraus erzielen.
Bereit für Ihre Steuererklärung? Erstellen Sie jetzt kostenlos Ihren Krypto-Steuerbericht →
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
The information provided on this website is general in nature and is not tax, accounting or legal advice. It has been prepared without taking into account your objectives, financial situation or needs. Before acting on this information, you should consider the appropriateness of the information having regard to your own objectives, financial situation and needs and seek professional advice. Summ (formerly Crypto Tax Calculator) disclaims all and any guarantees, undertakings and warranties, expressed or implied, and is not liable for any loss or damage whatsoever (including human or computer error, negligent or otherwise, or incidental or Consequential Loss or damage) arising out of, or in connection with, any use or reliance on the information or advice in this website. The user must accept sole responsibility associated with the use of the material on this site, irrespective of the purpose for which such use or results are applied. The information in this website is no substitute for specialist advice.


.png)
.png)
.png)
.png)


